Fassung vom 1. August 2026
Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer.
Wir schließen Verträge nur mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und mit öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. An Verbraucher (§ 13 BGB) verkaufen wir nicht.
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen optiload — Inhaber Richard Prochazka, Am Püttkamp 32, 40629 Düsseldorf (nachfolgend „optiload“) — und seinen Kunden über die auf optiload.one angebotenen Leistungen.
(2) Der Kunde bestätigt bei der Bestellung, dass er als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt. Verträge mit Verbrauchern kommen nicht zustande.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn optiload ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung.
(2) Mit dem Absenden der Bestellung im Bezahlvorgang gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald optiload die Bestellung in Textform bestätigt oder mit der Leistung beginnt.
(3) Der Vertragstext wird von optiload gespeichert. Der Kunde erhält die Bestelldaten sowie diese Bedingungen per E-Mail.
(1) Der jeweilige Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsübersicht zum Zeitpunkt der Bestellung.
(2) Einmalige Analyse: optiload untersucht die vom Kunden benannte Website auf öffentlich messbare Merkmale der Sicherheit und Ladezeit und übergibt einen schriftlichen Bericht mit Handlungsempfehlungen.
(3) Laufende Betreuung: optiload richtet die vereinbarten Schutz- und Beschleunigungsmaßnahmen ein (Einrichtung) und betreut sie fortlaufend (Monatsleistung). Die Einrichtung wird einmalig zu Vertragsbeginn berechnet.
(4) optiload erbringt seine Leistungen über die Infrastruktur des jeweiligen Anbieters. Ein Umbau der Website des Kunden ist nicht geschuldet.
(5) optiload schuldet ein sorgfältiges Tätigwerden, nicht einen bestimmten Erfolg — insbesondere keine bestimmte Bewertungszahl, keine bestimmte Ladezeit und keine absolute Sicherheit gegen Angriffe. Vollständige Sicherheit im Internet ist technisch nicht erreichbar.
(1) Der Kunde stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Angaben und Zugriffsrechte rechtzeitig bereit — insbesondere die Berechtigung, die DNS-Einstellungen der betreuten Domain zu ändern.
(2) Der Zugriff erfolgt durch Einladung mit eingeschränkter Rolle in das Konto des Kunden. Der Kunde übermittelt optiload keine Passwörter.
(3) Der Kunde sichert zu, dass er über die benannte Domain verfügungsbefugt ist. Er stellt optiload von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Zusicherung beruhen.
(4) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Erinnerung nicht nach, ruht die Leistungspflicht von optiload. Der Vergütungsanspruch bleibt bestehen.
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf optiload.one/preise angegebenen Preise.
(2) Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen. Alle Preise sind daher Endpreise. Entfällt die Kleinunternehmerregelung, ist optiload berechtigt, die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich in Rechnung zu stellen; optiload wird den Kunden hierüber rechtzeitig in Textform informieren.
(3) Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift. Die Einrichtungsgebühr wird mit der ersten Rechnung fällig, die laufende Vergütung monatlich im Voraus.
(4) Rechnungen werden elektronisch in Textform bereitgestellt. Der Kunde stimmt dem elektronischen Rechnungsversand zu.
(5) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist optiload nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Frist berechtigt, die Leistung bis zum Zahlungseingang auszusetzen.
(6) Preisänderungen für die laufende Betreuung teilt optiload mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Änderung zum Änderungszeitpunkt kündigen.
(1) Einmalige Leistungen enden mit ihrer Erbringung.
(2) Verträge über die laufende Betreuung werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie können von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats gekündigt werden. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Die Kündigung bedarf der Textform. Der Kunde kann sie außerdem jederzeit selbst im Kundenportal erklären.
(5) Nach Vertragsende übergibt optiload dem Kunden auf Wunsch die zur Fortführung nötigen Konfigurationsangaben. Bereits gezahlte Vergütungen für den laufenden Monat werden nicht anteilig erstattet.
(1) optiload bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der betreuten Dienste, schuldet aber keine bestimmte Verfügbarkeitsquote.
(2) Von der Verfügbarkeit ausgenommen sind Zeiten, in denen Dienste wegen Wartung, Störungen im Verantwortungsbereich Dritter (insbesondere des Hosters oder des Infrastrukturanbieters) oder höherer Gewalt nicht erreichbar sind.
(1) optiload haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet optiload nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Der Kunde bleibt für die Sicherung seiner eigenen Daten verantwortlich und hat vor Änderungen an seiner Infrastruktur eine eigene Sicherung anzulegen.
(1) Es gilt die Datenschutzerklärung.
(2) Soweit optiload für den Kunden personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. optiload stellt dem Kunden hierfür eine Vertragsvorlage bereit.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Düsseldorf ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag.
(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.